Friedhöfe
Hier die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leinefelde-Worbis:
Wahl der Grabstätte - Welche Grabstätte ist die richtige?
Um Ihnen die Entscheidung für einen Graberwerb zu erleichtern, möchten wir Ihnen nachstehend einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Leinefelde-Worbis geben:
Grundsätzlich wird zwischen Feuer- und Erdbestattungen unterschieden.
Auf den Friedhöfen der Stadt Leinefelde-Worbis gelten Ruhezeiten/Nutzungszeiten von 30 Jahren für Erdbestattungen (Ausnahme: Ruhezeit auf dem Friedhof Breitenholz 45 Jahre) und von 20 Jahren für Urnenbeisetzungen.
Wahlgräber
Erdwahlgräber (mehrstellige Grabstätten – „Familiengrabstätten“)
Erdwahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist/Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert werden.
Unter Berücksichtigung der Ruhezeiten sind weitere Beisetzungen möglich, z. B. können auf Erdwahlgräbern Urnen nachbelegt werden. Allerdings muss das Nutzungsrecht immer bis zum Ende der Ruhefrist gebührenpflichtig verlängert werden.
Urnenwahlgräber (zwei-, drei- und vierstellige Grabstätten)
Urnenwahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist/Nutzungszeit von 20 Jahren verlängert werden.
Auch hier muss bei Nachbelegung das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhefrist gebührenpflichtig verlängert werden.
Reihengräber
In Reihengräbern wird immer nur ein Verstorbener bestattet. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.
Innerhalb der ersten 10 Ruhejahre der Erstbelegung kann in einem Erdreihengrab (nur allgemein) eine Urne beigesetzt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Reihengräbern:
a) Das Erd- und Urnenreihengrab (allgemein)
verfügt über eine bestimmte Fläche, die gepflegt und mit einem Grabmal versehen werden kann.
b) Anonym ist die Urnenbeisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage. Hier ist keine Kennzeichnung der Grabstätte möglich. Die Urne wird in Abwesenheit der Angehörigen beigesetzt.
Grabstätten mit zusätzlichen Gestaltungsanforderungen (nur auf dem Friedhof Leinefelde)
Das pflegeleichte Reihengrab und zweistellige Erdwahlgrab im Rasenfeld muss nach Ablauf von 1 Jahr nach der Belegung mit einem Grabmal versehen werden. Diese Grabstätten unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften an Grabstätte und Grabmal, die Ihnen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Rathaus „Wasserturm“ auf Anfrage gern erläutern
Eine Umbettung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Die Ruhe der Toten hat oberste Priorität und darf nur in wenigen Ausnahmesituationen gestört werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Beisetzung die Konsequenzen zu verdeutlichen.
Wichtig bei all Ihren Entscheidungen ist neben der praktischen Seite, Ihr Befinden und die vielfältigen damit verbundenen Gefühle. Sie sollten daher eine Entscheidung treffen, mit der Sie sich wohl fühlen und auf Dauer leben können, so schwer das in diesen Momenten auch fallen mag.
Da nicht auf jedem Friedhof alle Grabarten angeboten werden können, wenden Sie sich für Fragen bitte an die
Stadt Leinefelde-Worbis
Rathaus „Wasserturm“
Friedhofsverwaltung
Bahnhofstraße 43
37327 Leinefelde-Worbis
Tel. 03605/200-439
Fax. 03605/200-433
Hinweis für alle Nutzungsberechtigten von Grabstätten im Rasenfeld
Unzulässig ist u. a.
- das Einfassen der Grabstätte mit Hecken, Steinen, Metall, Glas u. ä.
- das Auslegen des Pflanzbeetes mit Zierkies und Dekoartikel ab ca. 0,10 cm,
- eine Bepflanzung über 0,90 cm Höhe,
- das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen.
Sie haben sich für eine Rasengrabstätte für Ihren Verstorbenen entschieden, bei der Sie einen Teil des Grabes pflegen dürfen, aber nicht müssen. Wollen oder können Sie nicht mehr pflegen, wird das Grab mit Rasen eingesät und von uns gemäht (eine Information an uns genügt). Wenn Sie die Grabpflege einschränken wollen, wählen Sie bitte den Rasen und entfernen Sie den Zierkies!
Termine
10.09.10: Kunst u. Kultur im "WASSERTURM" - Ausstellung Ernst U. Jacobi, Halle
10.09.10: PANIK KOMPLIZEN - Udo Lindenberg Coverband
11.09.10: Nachtflohmarkt
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