Bevor mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses begonnen werden kann, ist es erforderlich, einige Formalitäten beim zuständigen Bauamt zu erledigen.
Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis ist das Stadtplanungsamt Ihr Ansprechpartner.
Zunächst gilt es in Erfahrung zu bringen, ob das Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Wenn dieser für das Baugrundstück ein Wohngebiet festsetzt, dann haben Sie die Möglichkeit zwischen einer Bauanzeige (Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 61 ThürBO) oder einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu wählen.
Bauvorhaben, für die das Genehmigungsfreistellungsverfahren zutreffend sein kann, sind Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 sowie sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2. Das Bauvorhaben muss im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen und dessen Festsetzungen gänzlich einhalten.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO) wird dann durchgeführt, wenn die gleichen Bauvorhaben wie beim Genehmigungsfreistellungsverfahren außerhalb von Bebauungsplangebieten errichtet werden sollen.
Weiterhin ist dieses Verfahren erforderlich für Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten, bei denen die Festsetzungen des B-Planes nicht vollständig eingehalten werden sollen.
In diesem Genehmigungsverfahren werden nur die bauplanungsrechtlichen Anforderungen geprüft, beispielsweise, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung einfügt.
Der Bauherr und sein Beauftragter (Architekt, Ingenieur) tragen die Verantwortung zur Einhaltung aller anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Gesetzlichkeiten. (§ 53, 54 ThürBO)