Auslegung Entwurf des Bedarfsplanes 2016/2017
Gemäß § 17 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (ThürKita) als Landesausführungsgesetz zum SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz- KJHG) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe, die Kinderbetreuung nach § 2 ThürKitaG zu gewährleisten.
Nach § 17 Abs. 4 ThürKitaG ist der Bedarfsplan nach Anhörung der Elternbeiräte und Träger der Einrichtungen aufzustellen und öffentlich in den Gemeinden auszulegen.
Bevor der Bedarfsplan im Kreistag am 28. September 2016 beschlossen werden kann, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs.
Der Entwurf liegt vom 25.07.2016 bis 29.07.2016 während der Dienstzeiten in der
Stadt Leinefelde-Worbis,
Rathaus Rentamt,
Worbis, Rossmarkt 1,
Zi. 112 bei Frau Große
zur Einsichtnahme aus.
Ihre Hinweise, Anregungen und Vorschläge nehmen wir gern entgegen.