Widerspruch gegen Weitergabe personenbezogener Daten
- gem. §42 Abs.2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder), die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören
- gem. §50 Abs.1 BMG an Parteien , Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen
- gem. §50 Abs.2 BMG an Presse, Rundfunk und Mandatsträger über Alters- und Ehejubiläen
- gem. §50 Abs. 3 BMG an Adressbuchverlage
- gem. §58c Abs.1 Soldatengesetz an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zwecks Übersendung von Informationsmaterial (Antrag kann nur von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
Die betroffene Person hat nach dem § 36 Abs.2, § 42 Abs.3 und § 50 Abs.5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, in den Bürgerbüros Leinefelde oder Worbis vorzusprechen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.