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Widerspruch gegen Weitergabe personenbezogener Daten

Leinefelde-Worbis. Die Meldebehörden sind berechtigt, in folgenden Fällen Auskunft über Daten ihrer Einwohner zu erteilen beziehungsweise zu übermitteln.

  • gem. §42 Abs.2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder), die nicht derselben  oder keiner Religionsgesellschaft angehören
  • gem. §50 Abs.1 BMG an Parteien , Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen 
  • gem. §50 Abs.2 BMG an Presse, Rundfunk und Mandatsträger über Alters- und Ehejubiläen
  • gem. §50 Abs. 3 BMG an Adressbuchverlage
  • gem. §58c Abs.1 Soldatengesetz an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zwecks Übersendung von Informationsmaterial (Antrag kann nur von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

 

Die betroffene Person hat nach dem § 36 Abs.2,  § 42 Abs.3 und § 50 Abs.5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, in den Bürgerbüros Leinefelde oder Worbis vorzusprechen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

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Kontakt

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ANSCHRIFT
Bahnhofstraße 43 | 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 2000 | Fax: 03605 200199 | E-Mail: infoleinefelde-worbisde

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