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24. Thüringer Gemeinden für Förderprogramm Dorfentwicklung anerkannt – Breitenbach ist dabei

Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, hat am 26. Oktober 24 neue Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und Dorfentwicklung anerkannt. Darunter ist Breitenbach – ein Ortsteil der Stadt Leinefelde-Worbis.

Die Veranstaltung fand in Nägelstedt, einem Ortsteil der Stadt Bad Langensalza im Unstrut-Hainich-Kreis, statt. „Die ländliche Entwicklung ist ein Schwerpunkt der Thüringer Landespolitik. Mit der Förderung erhalten die Regionen wirtschaftliche Impulse Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im ländlichen Raum weiter zu entwickeln.“, sagte Keller bei der Urkundenübergabe.

Ministerin Keller überreichte insgesamt 24 Gemeinden bzw. Dorfregionen die Anerkennungsurkunden zur Aufnahmen in das Förderprogramm zur Dorfentwicklung und Dorferneuerung für den Zeitraum von 2018 bis 2022. Es hatten sich 31 Gemeinden auf die Anerkennung beworben.

Für Breitenbach hatte die Stadt Leinefelde-Worbis dreimal den Antrag gestellt. „Wir haben schon gar nicht mehr damit gerechnet, dass es klappt“, sagt Bürgermeister Marko Grosa, der die Urkunde in Nägelstedt persönlich in Empfang nahm. Er habe befürchtet, dass Leinefelde-Worbis im Hinblick auf die Bewerbung für die Landesgartenschau bei der Dorferneuerung wieder leer ausgehe, so der Bürgermeister. Die Freude sei umso größer, dass es nun doch eine Anerkennungsurkunde für Breitenbach gab. „Wir hätten selbstverständlich auch einen vierten Antrag eingereicht“, betont Marko Grosa.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt erfolgte auf Grundlage eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK), das in den vergangenen anderthalb Jahren erarbeitet und in einem Auswahlverfahren der Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung geprüft wurde. In den GEK wurden auch bereits konkrete Projektideen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 90 Millionen Euro entwickelt, informiert die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt sei noch keine Garantie, dass ein beantragtes Projekt gefördert werde. Es eröffne den Gemeinden aber die Chance, sich für Fördermittel des Dorfentwicklungsprogramms zu bewerben. Der Zuschuss werde aufgrund von Auswahlkriterien und den verfügbaren Haushaltsmitteln bestimmt, heißt es weiter.

Während zuvor insbesondere in die Sanierung der dörflichen Infrastruktur investiert worden sei, rückten in der aktuellen Förderperiode soziale Projekte der Daseinsvorsorge in das Blickfeld der gemeindlichen und interkommunalen Entwicklung.

Die Dorfentwicklung verfolge dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Lebensbereiche und Themenfelder in den Blick nehme. In der Bewertung der Projekte werde ein großer Wert auf bürgerschaftliche Beteiligung bei der Dorfentwicklung gelegt, teilt das Land mit.

Die Fördermittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Voraussichtlich stehen Thüringen für die nächsten Jahre für die Dorferneuerung und –entwicklung jährlich rund 30 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Die Landesregierung unterstützt den ländlichen Raum auf Basis eines integrativen Förderkonzepts. Die Dorfentwicklung wird dabei mit anderen Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung kombiniert, wie zum Beispiel den ländlichen Infrastrukturmaßnahmen, der Flurneuordnung, den Einrichtungen für lokale Basisdienst-leistungen und den Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Hintergrund:

Dorfentwicklung verwirklicht die Entwicklungspotenziale der Dörfer und kleinen Städte in den ländlichen Räumen.

Die klassische Dorferneuerung fokussierte stark auf gestalterische und bauliche Akzente. Mit Einführung des neuen Anforderungsprofils zur Erstellung von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten (GEK) im Jahr 2016 wurde der Fokus auf den regionalen Betrachtungsraum, die Strategie- und Prozessorientierung und vor allem auf die Erweiterung der Themenfelder für einen interdisziplinären Ansatz gerichtet.

Hierzu gehören insbesondere der Erhalt der Strukturen der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur, die Priorisierung innerörtlicher Siedlungsentwicklung und die Einbeziehung der Dorfgemeinschaft und Berücksichtigung ihrer Anliegen

Seit 1991 wurden im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung in Thüringen rund 926 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Das damit ausgelöste Volumen öffentlicher und privater Investitionen bewegt sich in einer Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro.

 

 

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