Wahlbenachrichtigungen: Briefe statt Karten im Postkasten
Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Wichtige Wahlunterlagen" bedruckt, damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder der Werbung untergeht. Wie gewohnt kann mit dem Wahlbrief im Wahllokal am Wahltag 26. Mai 2019 gewählt oder mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Wahlschein Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sollte bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, können sich die betroffenen Bürger in den Bürgerbüros der Stadt melden.