Baden und Befahren am Breitenbacher Teich verboten
Gerade deshalb sei das aktuelle Verhalten einiger Bürger nicht nachzuvollziehen, erklärt Ordnungsamtschef Günther Fiedler. So würden einige Besucher ihren Pkw direkt am neuangelegten Uferbereich parken. Auch mit Quads sei die Fläche bereits befahren worden. Dieses Verhalten sorge dafür, dass das neu ausgebrachte Saatgut bereits wieder zerstört ist, so Fiedler. Das Ordnungsamt der Stadt Leinefelde-Worbis weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Stadtordnung das Parken auf Grünflächen nicht gestattet ist. Außerdem ist der gesamte Bereich der ehemaligen Badeanstalt für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Da es sich bei dem Gewässer um einen Fischteich handelt, bei dem die Fischereirechte verpachtet wurden, sei auch das Baden strengstens verboten. Wer eine Abkühlung sucht, könne dies gerne im nahegelegenen Hundeshagener Waldbad tun. Das Zelten oder die Nutzung der Teichflächen bedürfen einer Genehmigung der Ordnungsbehörde, Hunde sind, wie im gesamten Stadtgebiet auch, an der Leine zu führen. Die Mitarbeiter der städtischen Ordnungsbehörde bitten alle Besucher um Einhaltung der Vorschriften und angemessenes Verhalten. Der Bereich der „Alten Badeanstalt“ solle in seiner neuentstandenen Schönheit allen Menschen, die Erholung suchen, lange erhalten bleiben.