.

Startseite
Stadt Leinefelde-Worbis
Startseite   ->Bürger/Stadt  ->Bürgerservice  ->Bauen und Wohnen

Bürger/Stadt

Gebäudeklassen

3. Gebäudeklassen (§ 2 (3) ThürBO)

Maßgebend für die Gebäudeklasse (GK) ist die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich und zulässig ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.

Es werden fünf Gebäudeklassen unterschieden, von denen die ersten drei die typischen privaten Bauvorhaben wie kleinere Wohnhäuser und einfache gewerbliche oder landwirtschaftliche Gebäude sind. Die Gebäudeklasse 4 erfasst Gebäude mit einer Höhe bis 13 m und Gebäudeklasse 5 alle sonstigen Gebäude. Die Einstufung der Gebäudeklassen erfolgt unabhängig von der Einstufung als Sonderbau nach § 2 Abs. 4 ThürBO.

Die Einstufung in Gebäudeklassen ist teilweise von der Zahl und der Größe der Nutzungseinheit abhängig. Als Nutzungseinheit gilt eine in sich abgeschlossene Folge von Räumen, die zur Benutzung zur Verfügung stehen, z. B. abgeschlossene Wohnungen, Einliegerwohnungen, Büros, Praxen.
Das Vorhandensein von Aufenthaltsräumen ist dabei nicht erforderlich.
Die Grundflächen der Nutzungseinheiten sind Bruttogrundflächen.

 GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5

freistehende Gebäude,
freistehende Gebäude 
land- oder forstwirt-
schaftlicher Nutzung 

Gebäude sonstige Gebäude  Gebäude  sonstige Gebäude
einschließlich
unterirdischer
Gebäude 
Höhe bis 7 m   Höhe bis 7 m  Höhe bis 7 m  Höhe bis 13 m   
max. zwei
Nutzungseinheiten 
max. zwei
Nutzungseinheiten 
     
gesamt max. 400 m²  gesamt max. 400 m²    je Nutzungseinheit
max. 400 m² 
 
drucken | Seitenanfang | zurück

Kontakt

Stadt Leinefelde-Worbis
ANSCHRIFT
Bahnhofstraße 43 | 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 2000 | Fax: 03605 200199 | E-Mail: infoleinefelde-worbisde

© Stadt Leinefelde-Worbis 2020 • Alle Rechte vorbehalten Design/Programmierung MediaOnline GmbH

 

 

Startseite oben