Bürgerbüro Leinefelde
Rathaus Wasserturm
Leinefelde
Bahnhofstraße 43
37327 Leinefelde-Worbis
Tel. 03605/200-400
Fax 03605/200-499
buergerbueroleinefelde-worbisde
Montag - Mittwoch | 09:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Samstag | nach tel. Vereinbarung |
Bürgerbüro Worbis
Haus Kaufeck
Worbis
Rossmarkt 2
37339 Leinefelde-Worbis
036074/200-300
Fax 036074/200-399
buergerbueroleinefelde-worbisde
Montag, Dienstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Samstag | nach tel. Vereinbarung |
Leistungen
- An-, Ab- und Ummeldungen von Einwohnern der Stadt
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Auskünfte über Leistungen von Behörden und Versorgungsträgern
- Angelscheine für Stausee Birkungen
- Anmeldung von Ehejubiläen
- Amtliche Beglaubigungen
- Beantragung von Übermittlungssperren bei Alters- und Ehejubiläen
- Beantragung von polizeilichen Führungszeugnissen
- Briefwahlunterlagen (ausschließlich im Bürgerbüro Leinefelde)
- Bürgerberatung
- Bürgeranliegen – Entgegennahme von Wünschen, Anregungen und Mängelmeldungen
- Fischereischeine
- Fundsachen
- Fotokopien
- GEZ-Anträge
- Hunde An- und Abmeldungen
- Informationen über Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
- Melde -und Haushaltsbescheinigungen
- Personalausweise (ausschließlich im Bürgerbüro Leinefelde)
- Reisepässe (ausschließlich im Bürgerbüro Leinefelde)
- Kinderreisepässe für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ausschließlich im Bürgerbüro Leinefelde)
- Restmüllsäcke
- Sammlung Ortsrecht
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Verkauf von Informationsmaterial und Eintrittskarten für Veranstaltungen in der Stadt
- Zahlstelle für Gebühren und Steuern
- Touristeninformation
Online-Formulare finden Sie hier.
Neuer Personalausweis
Ab dem 01. November 2010 wird der neue Personalausweis in Scheckkartenformat den bisherígen Personalausweis ablösen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert. Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals umfassend informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Neues Bundesmeldegesetz
Wichtige Information für Wohnungsgeber und Mieter
Zum 01. November 2015 tritt ein einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, aus dem auch ein neues Melderecht hervorgeht. Aus diesem Grund gibt es mit dem Eintritt des neuen Bundesmeldegesetzes folgende wichtige Information an alle Bürger und Wohnungsgeber bzw. Vermieter.
Alle Mieter und Eigentümer, die eine neue Wohnung beziehen oder einen Wohnungswechsel vollziehen, sind dazu verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde zu melden. Aufgrund dieser Meldepflicht, wird ab 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbescheinigung (§19 Bundesmeldegesetz) durch die Behörden verlangt. Die Bescheinigung ist vom Vermieter ebenfalls im Rahmen der zwei Wochen auszufüllen und an die zuständige Meldebehörde abzugeben. Mithilfe dieses Verfahrens sollen Scheinanmeldungen vorgebeugt oder gar verhindert werden.
Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung ist ab 01.09.2015 im Bürgerbüro der Stadt Leinefelde-Worbis erhältlich. Dieses ist dann vom Vermieter, vollständig ausgefüllt, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis bei der An-bzw. Ummeldung einzureichen.
Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten:
- Art des Meldevorgangs (Einzug oder Auszug)
- Datum des Einzuges oder Auszuges
- Angaben zur Wohnung des Mieters (Anschrift, Wohnungsnummer und Stockwerk)
- Namen aller der in der Mietwohnung lebenden Personen
- Angaben zum Wohnungsgeber bzw. Vermieter (Name und Anschrift)
- Angaben zum Eigentümer der vermieteten Wohnung (falls der Wohnungsgeber bzw. Vermieter nicht gleichzeitig der Eigentümer ist)
- Richtigkeitserklärung
- Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers bzw. des Vermieters
Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht allein deshalb nicht aus. Die Vordrucke finden Sie hier.