Tempo 30 und neue Vorfahrtsregeln in Leinefelde
Hauptgrund für die Entscheidung war erhöhtes Fußgängeraufkommen in diesem Bereich. Auf Grundlage des Beschlusses hat dann die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Eichsfeld nach Rücksprache mit dem städtischen Ordnungsamt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
"Nachdem die Verkehrszeichen bestellt und geliefert wurden, beginnt nun der Bauhof mit dem Aufstellen. Die Zone 30 beginnt ab der Hauptkreuzung von der Berliner Straße, die ganze Bahnhofstraße entlang bis zum Kreisel Schwellenbeize. Die Triftstraße ist ebenfalls von der Berliner Straße bis zur Bahnhofstraße Zone 30", erklärt Ordnungsamtsleiter Günther Fiedler.
Im gesamten Bereich der 30er-Zone gilt die Regelung für den fließenden Verkehr rechts vor links. So hat zum Beispiel der Pkw, welcher in der Bahnhofstraße aus Richtung Hauptkreuzung kommt, dem Fahrzeugführer aus der Lutherstraße Vorfahrt zu gewähren. Eine Ausnahme bildet die Bergstraße. Um keinen Rückstau auf der Hauptkreuzung zu verursachen, hat der Fahrzeugführer aus der Bergstraße kommend dem Verkehr in der Bahnhofstraße Vorfahrt zu gewähren.
"Die neue Verkehrsregelung wird komplett ausgeschildert und alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, diese zu beachten. Selbstverständlich gilt weiterhin für die Trift- und Bahnhofstraße ein Durchfahrtsverbot für Lkw, ausgenommen ist lediglich der Lieferverkehr", so Fiedler.