Steuermarken werden nur noch einmal ausgegeben
Diese behalten bis zum Tod des Tieres ihre Gültigkeit. Bei einer Neuanmeldung wird in Zukunft genauso verfahren. Die Änderung beinhaltet auch noch eine weitere Regelung.
„Um zu vermeiden, dass bei Abmeldung eines Hundes die Steuermarke einfach an einen anderen Halter weitergegeben wird, ist die Marke bei Beendigung der Hundehaltung wieder bei der Stadt abzugeben. Wird die Steuermarke nach dem Ableben des Tieres nicht an die Verwaltung zurückgegeben, ist eine Gebühr in Höhe von 20 Euro zu bezahlen”, erklärt Tanja Ellendt, die Leiterin der städtischen Kämmerei.