Veterinäramt hebt Schutzmaßregeln zur Geflügelpest auf
Darüber informierte das Landratsamt am Freitag (3.3.2023). Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen seien abgeschlossen. Die Allgemeinverfügung aus dem Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 06 vom 03.02.2023 zur Festlegung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest wird somit vollumfänglich aufgehoben. Die Aufhebung ist ab dem 03.03.2023 wirksam. Eine ausführliche Veröffentlichung der Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 12 vom 02.03.2023 bekannt gemacht und kann unter www.kreis-eic.de eingesehen werden.