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Einstiges Leinefelder STK-Gebäude zu modernem Wohnhaus umgebaut

Leinefelde. In der Leinefelder Straße des Friedens wurde das leerstehende Verwaltungsgebäude des ehemaligen VEB Straßen- und Tiefbaukombinates (STK) in den vergangenen Monaten zu einem modernen Mehrfamilienhaus umgebaut.

Das Gebäude lag jahrelang im Dornrößchenschlaf. Foto: Kamillo Schwanengel

Blick aus der Vogelperspektive während des Umbaus. Foto: Kamillo Schwanengel

Das ehemalige Verwaltungsgebäude des VEB Straßen- und Tiefbaukombinates (STK) in Leinefelde wurde umfassend saniert und umgebaut. Fotos: René Weißbach

Fast alle der entstandenen Wohnungen sind barrierefrei erreichbar. Möglich wurde die Umsetzung des privaten Projekts in Leinefelde durch das landeseigene Förderprogramm ThüBaFF, das vom Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) verantwortet wird.

 

"Barrierefreier und barrierereduzierter Wohnraum ist deutschlandweit rar, obwohl der Bedarf aufgrund des demografischen Wandels in der Gesellschaft bekanntermaßen stetig steigt. Unsere Bevölkerung wird zunehmend älter – vor allem in den ländlichen Gebieten abseits der Ballungsräume", heißt es in einer Mitteilung aus der Landeshauptstadt Erfurt. In einer Umfrage des Mikrozensus sei erstmals 2018 festgestellt worden, dass nicht einmal 2 Prozent des Wohnungsbestandes bestimmte Qualitätskriterien der Barrierefreiheit aufweisen.

 

Wie das Statistische Bundesamt Destatis mitteilte, hatten 85 Prozent aller Seniorenhaushalte (Haushalte mit Personen im Alter ab 65 Jahren) im Jahr 2018 keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung. Steht kein bedarfsgerechter Wohnraum zur Verfügung, müssen die Betroffenen nicht selten in Alters- und Pflegeheime umziehen. Mit einem zeitgemäßen Bauen, das von vornherein die Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal mitdenkt und integriert, kann diesem Mangel entgegengewirkt werden.

 

"Einen wichtigen Beitrag leisten Initiativen wie das Vorhaben der Bock und Wilhelm GbR in Leinefelde-Worbis, wo ein leerstehendes ungenutztes Verwaltungsgebäude zu einem Mehrfamilienhaus mit Fahrstuhl umgebaut wurde", heißt es aus Erfurt. Nahezu alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar. Auch innerhalb der Wohnräume wurden Barrieren reduziert. Finanziert wurde die zeitgemäße Modernisierung des Gebäudes aus Mitteln des Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramms (ThüBaFF).

 

Joachim Leibiger, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, begrüßt derartige Initiativen: „Hier wurde das große Potential von barrierefreien Lösungen bei kleineren und mittleren Projekten erkannt. Die Reduzierung von Barrieren im Bereich Wohnen schafft eine verbesserte Teilhabe, mehr Lebensqualität und ein selbstbestimmtes Leben im Alter sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen. Mit unserem Programm ThüBaFF und der Landesfachstelle für Barrierefreiheit verfolgen wir das Anliegen, thüringenweit eine Unterstützung zur Reduzierung von Barrieren anzubieten und Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Der TLMB will damit ein Signal setzen: Nicht nur im Bereich Bauen und Wohnen sind alle Beteiligten künftig stärker als bisher aufgefordert, das Thema Barrierefreiheit frühzeitig und kontinuierlich mitzudenken.“

 

Das Wohnungsbau-Projekt in Leinefelde wurde mit 100.000 Euro durch ThüBaFF-Mittel aus dem Jahr 2022 gefördert. Nach dem Start im Dezember 2021 musste das begehrte Programm nach wenigen Wochen aufgrund der Antragsflut vorübergehend geschlossen werden. Auch in der aktuellen Antragsrunde für Projekte, die in 2023 und 2024 realisiert werden sollen, ist deutlich erkennbar, wie hoch der Anpassungsbedarf an Barrierefreiheit vor allem im privaten Wohnraum ist.

 

Hintergrund zum Förderprogramm ThüBaFF

 

Die Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF) ist formell zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Das ThüBaFF zielt auf eine verbesserte Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen ab und fördert Investitionsvorhaben. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 des Thüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden. Es gilt eine Bagatellgrenze von 5000 Euro. Das aktuelle Programm-Volumen beträgt 1,8 Millionen Euro im Haushalt des Landes für 2023, davon bis zu 500.000 Euro für eine Auszahlung in 2024.

 

Auf den Internetseiten des TLMB können Interessierte die ThüBaFF-Richtlinie im Wortlaut nachlesen und die benötigten Antragformulare herunterladen:

https://www.tlmb-thueringen.de/themen/foerderprogramm-fuer-barrierefreiheit/

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm

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