Leinefelde-Worbis: Hebesätze 2020 unverändert
Grundsteuer A: 320 v. H.
Grundsteuer B: 395 v. H.
Gewerbesteuer: 395 v. H.
Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahres-/Jahresbeträgen fällig und ist bis zu den genannten Fälligkeitsterminen auf ein Konto der Stadt Leinefelde-Worbis unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat vorliegt, wird dieses auch weiterhin genutzt. Die Beträge werden dann zu den Fälligkeiten von der Bankverbindung abgebucht. Zu beachten sind folgende Zahlungstermine: 15. Februar; 15. Mai, 15. August, 15. November sowie der 1. Juli (nur die Jahreszahler). Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, die gemäß § 42 Grundsteuergesetz (GrStG) nach der Ersatzbemessungsgrundlage veranlagt sind, ist der Steuerbürger dazu verpflichtet, die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr nach den Verhältnissen zum Beginn des Kalenderjahres abzugeben (§ 44 Abs.3 GrStG).
Er ist von seiner Erklärungspflicht für Folgejahre nur befreit, wenn keine Änderungen hinsichtlich der steuerpflichtigen Wohn- oder Nutzfläche durch Anbauten, Ausbauten, Aufstockungen oder Neubauten, bei der Ausstattung der Wohnung, der Nutzung (zum Beispiel Vermietung von ehemals als Wohnung genutzten Räumen zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken) eingetreten sind. Die Pauschalbeträge pro Quadratmeter werden für 2020 beibehalten.
Entsprechend den Ausstattungsmerkmalen wird für die Wohn- und Nutzfläche mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung 1,31 Euro/Quadratmeter, Wohn- und Nutzfläche ohne Bad, Innen-WC und Sammelheizung 0,98 Euro/Quadratmeter, je Abstellplatz in einer Garage 6,58 Euro erhoben.