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Coronavirus: Stadt Leinefelde-Worbis erlässt ordnungsbehördliche Verordnung

Leinefelde-Worbis. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlässt die Stadt Leinefelde-Worbis gemäß § 5 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Verbindung mit § 27 Absatz 1 OBG in Anlehnung an die Allgemeinverfügung des Landkreis Eichsfeld zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ folgende ordnungsbehördliche Verordnung:

1. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen im gesamten Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis mit einer erwarteten Besucher-/Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen werden hiermit untersagt. Bei Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit weniger als 50 Teilnehmern hat der Veranstalter zu prüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann. Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 Personen müssen unter Vorlage einer Risikobewertung beim Landkreis Eichsfeld im Voraus angezeigt werden.

Osterfeuer und andere Traditionsfeuer können derzeit nicht von uns genehmigt werden. Bereits angemeldete Feuer werden hiermit untersagt.

 

2. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in Gebäuden und auf Flächen der Stadt Leinefelde-Worbis werden grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt. Auch die Wochenmärkte in Leinefelde und Worbis fallen unter diese Regelung.

 

3. Alle Verwaltungsgebäude der Stadt Leinefelde-Worbis werden mit sofortiger Wirkung für den Besucherverkehr geschlossen. Die Telefonnummer 03605/2000 steht für allgemeine Anfragen an die Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis zur Verfügung. Sie ist montags bis mittwochs in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr und freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Weiterhin erreichen sie uns über die E-Mail-Adresse buergerbuero@leinefelde-worbis.de.

Für unaufschiebbare Sachverhalte, die nicht fernmündlich oder schriftlich geklärt werden können, kann über die Telefonnummer 03605/2000 ein Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden.

 

4. Anfragen und Terminvereinbarungen für das Standesamt Leinefelde-Worbis sind montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr möglich.

Bereits angemeldete Eheschließungen werden nach Möglichkeit durchgeführt, diese sind auf eine Teilnehmerzahl von 10 Personen (einschließlich Brautpaar) begrenzt. Termine für zukünftige Trauungen können derzeit nicht vergeben werden.

 

5. Personen, welche erkennbare Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, ist der Zugang zu Gebäuden der Stadt Leinefelde-Worbis untersagt. 

 

6. Öffentliche Einrichtungen der Stadt Leinefelde-Worbis sind grundsätzlich bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen. Darunter fallen unter anderem die städtischen Dorfgemeinschaftshäuser, Säle, Bibliotheken sowie sämtliche Sportstätten. Auf behördliche Anordnung sind zudem alle Einrichtungen der Sport und Freizeit Leinefelde-Worbis GmbH, darunter zählen das Leinebad, die Wipperwelle, der Leinesportpark, die Turnhalle Beuren und das Ohmbergstadion ab 17.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen.

 

Begründung:

Bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung des Landkreis Eichsfelds zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ sind oben aufgeführte Maßnahmen notwendig zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus-SARS-CoV-2 zu verlangsamen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Leinefelde-Worbis schriftlich oder zur Niederschrift in deutscher Sprache Einspruch erhoben werden. Ein Einspruch in Form einer E-Mail ist nicht gültig.

 

Hinweis: Im Falle eines Widerspruchs hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, beantragt werden.

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung im pdf-Format

 

Leinefelde-Worbis, 17.03.2020

 

Marko Grosa

Bürgermeister

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