Ab sofort 2G-Regel in Bibliotheken Leinefelde und Worbis
Ein entsprechender Nachweis ist beim Bibliotheksbesuch mitzubringen. "Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder sind von diesem Erfordernis ausgenommen. Ebenso Schüler, die den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen", erklärt Bibliotheksleiter Joachim Kaufhold. Auch hier sei ein Nachweis (Bescheinigung nach § 44 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) erforderlich. Samstags geschlossen bleibt bis auf Weiteres die Worbiser Bibliothek. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Telefon 03605/200 210 oder 03605/200 580 gern zur Verfügung.