Bürger zur Teilnahme an Verbandsschauen eingeladen
Durch den Vorstand wurde die Verbandsschau gem. § 7 Abs 3 Verbandssatzung in Schaubereiche analog zu den zehn politischen Regionen des Vorstandes untergliedert, zu dem je ein Schaubeauftragter bestellt ist.
Interessierte Bürger sind recht herzlich zur Teilnahme an den Verbandsschauen eingeladen. Die Schautermine und Treffpunkte können der nebenstehenden Tabelle entnommen werden.