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Ordnungsamt bittet dringend um Einhaltung der Corona-Regeln

Leinefelde-Worbis. Der Monat November ist eine Zeit, in der sich die Menschen wieder häufiger zu verschiedenen Anlässen zusammenfinden.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hinblick auf das Coronavirus möchte die Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde-Worbis auf einige Punkte hinweisen:

 

Am Reformationstag, an Allerheiligen, am Totensonntag und am Volkstrauertag besuchen viele traditionell die Gräber von Angehörigen. Andachten und Gräbersegnungen finden auf den Friedhöfen statt.

Die traditionellen Martinsumzüge zum 11.11.2020 finden in diesem Jahr nicht statt.

Die Hygienemaßnahmen sind hier aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen nur sehr schwierig abzusichern.

Die Kirmesfeiern im Stadtgebiet im Monat Oktober und die noch bevorstehende Martini-Kirmes in Kallmerode konnten bzw. können wegen der Pandemie in diesem Jahr nicht entsprechend gefeiert werden.

Ein Dank ergeht hierzu an die zuständigen Pfarrer und alle Verantwortlichen für ihr Verständnis und Entgegenkommen. Die Eltern unserer Kinder bitten wir, zum Halloween-Fest auf das übliche Singen und Sammeln von Süßigkeiten zu verzichten. Auch in unserer Stadt sind Menschen direkt oder durch Quarantänemaßnahmen betroffen.

Die städtische Ordnungsbehörde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an folgende Regelungen zum Infektionsschutz zu halten: 

 

1.     Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,50 m zu Personen ein, mit denen Sie nicht in einem 
        Haushalt wohnen.

2.     Vermeiden Sie Menschenansammlungen und halten Sie bei den Andachten auf dem Friedhof den
        Mindestabstand ein.

3.     Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung überall wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden
        kann.   

 

Ab sofort gelten auf den Wochenmärkten der Stadt Leinefelde-Worbis wieder verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das Betreten auf den Wochenmärkten ist nur mit Mundschutz möglich. Bei der Nutzung von Spielplätzen gelten selbstverständlich auch die genannten Infektionsschutzmaßnahmen.

 

Bitte beachten Sie weiterhin die Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln sowie die Allgemeinverfügungen des Landkreis Eichsfeld mit den derzeit geltenden Regelungen. Informieren Sie sich rechtzeitig zur aktuellen Rechtslage auch über den 31.10.2020 hinaus.  Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen ist es unbedingt erforderlich, dass sich alle an die genannten Regelungen halten. 

 

Günther Fiedler

Fachamtsleiter Ordnungsamt

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