Wohngebiete der Stadt
Sie wollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und suchen noch ein geeignetes Baugrundstück?
Die Stadt hat die Voraussetzungen für den Eigenheimbau geschaffen und ermöglicht Einheimischen
als auch neuen Bürgerinnen und Bürgern das Wohnen im Eigenheim.


Informationen zum Bauantragsverfahren
Neben dem Baugesetzbuch des Bundes (BauGB), welches die bauliche Nutzung von Grundstücken regelt, enthält die Thüringer Bauordnung (ThürBO) inhalts- und verfahrensbestimmende Vorschriften, die bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens zu beachten sind. Beispielsweise wird darin die Art und Weise der möglichen Gestaltung baulicher Anlagen (Wohnanlagen, gewerbliche Anlagen) auf dem Grundstück geregelt.
Bauwillige können sich vorab auf den folgenden Seiten zum Thema Baugenehmigungsverfahren informieren. Außerdem haben wir das Wichtigste für Sie in einem Merkblatt (PDF-Datei 121 MB)
zusammengefasst.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Stadtplanungsamt oder bei der Bauaufsichtsbehörde.
Antragsformulare und Informationen über einzureichende Unterlagen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Eichsfeld.
Bauaufsicht / Baubehörde
Zentrale Aufgabe der Bauaufsicht ist es, bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu wachen. Sie ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde zugleich.
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Bauantrag / Bauanzeige
Bevor mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses begonnen werden kann, ist es erforderlich, einige Formalitäten beim zuständigen Bauamt zu erledigen.
Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis ist das Stadtplanungsamt Ihr Ansprechpartner.
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Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen
Nicht immer ist es möglich, alle Anforderungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und des Baugesetzbuches (BauGB) oder anderer Gesetzlichkeiten und öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten.
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Bauvoranfrage
Der Antrag auf Vorbescheid ist für Bauherrn und Architekten ein wichtiges Instrument zur Klärung der bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.
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