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Härtefallhilfen für Thüringer Heizölkunden ab 8. Mai 2023 möglich

Erfurt. Thüringer Privathaushalte, die im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viel für Heizöl und andere nicht leitungsgebundene Energieträger ausgegeben haben, können ab dem 8. Mai Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Die Erstattung beträgt laut einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Energie und Naturschutz 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Das zentrale Antragsportal von Hamburg übernimmt die technische Umsetzung. Die Portaladresse https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN ist ab dem 8. Mai 2023 verfügbar. Haushalte können über einen Online-Rechner bereits jetzt prüfen, ob sie für eine Antragstellung in Frage kommen.

 

Weitere Informationen, Referenzwerte, Fragen & Antworten sowie Beispielrechnungen sind auf www.umwelt.thueringen.de/haertefallfonds zu finden.

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