DLRG freut sich über Pro-Wipperwelle-Spende
"Damit wurde die laut Vereinssatzung zulässige Verwendung von verbleibendem Vermögen für eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung der Gesundheitspflege genutzt. Die ehrenamtlichen Leistungen der DLRG verdienen unser aller Anerkennung", erklärt Vorstandsmitglied Hartmut Dorst.