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Startseite   ->Stadtentwicklung  -> Stadtsanierung

Stadtentwicklung

Stadtsanierung

Sanierungsgebiete der Stadt

Bereits seit Anfang der 90er Jahre wurde begonnen, die historischen Stadtkerne in Leinefelde und Worbis zu erfassen, durch Pläne einzugrenzen und Sanierungsziele aufzuzeigen. Damit wurde es für die Stadt und die Eigentümer möglich, diese Bereiche umfassend zu sanieren und Fördergelder in Anspruch zu nehmen.

Übersicht Sanierungsgebiet
Altstadt Leinefelde

Übersicht Sanierungsgebiet
Altstadt Worbis

 

 

 

 

 

 

Realisierte Sanierungsobjekte

Inzwischen wurden viele private als auch öffentliche Gebäude modernisiert und instandgesetzt - Straßen, Wege und Plätze wurden neu gestaltet. Durch die Realisierung dieser Sanierungsmaßnahmen hat sich das Ortsbild in beiden Städten bereits positiv verändert. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Beispiele vor.

Altstadt Leinefelde

Pius-Botthof-Platz
Umfeld Alte Kirche
Ringau & Fuhlrottstraße

                                              

 

 

 

 

 

 

Altstadt Worbis

Braustraße
"Fabrik", Untertor
Untertor
Schlaggasse

 

 

 

Die Sanierung in den Stadtkernen ist bereits so weit vorangeschritten, dass zur Erreichung der Sanierungsziele, als Grundvoraussetzung der Schließung des Sanierungsgebietes, nur noch einige Ordnungsmaßnahmen erforderlich sind. Damit gilt die Sanierung in wesentlichen Teilen als abgeschlossen, sodass eine Aufhebung der Sanierung (§162 Abs. 1 BauGB) ab 2021 vorgesehen ist.


Erhebung von Ausgleichbeträgen

Eine aufgewertete Umgebung und modernisierte bzw. instandgesetzte Objekte erhöhen den Marktwert eines Grundstücks und tragen zur Steigerung der Attraktivität eines Gebietes bei. 
Durch die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln von Bund und Land und dem Einsatz von Eigenmitteln wurde die Wohn- und Lebensqualität in den Sanierungsgebieten "Altstadt Leinefelde" und "Altstadt Worbis" nachhaltig verbessert.

Mit dem Abschluss der Sanierung wird die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Grundstückseigentümer anteilig an den Kosten der Sanierung zu beteiligen (§154 BauGB). Im Gegenzug sind die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet von der Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen befreit.

Mit den Ausgleichsbeträgen wird die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ausgeglichen. Dabei wird der Bodenwert der Grundstücke zu Beginn und zum Ende der Sanierung untersucht. Die Ermittlung dieser Werterhöhung für die verschiedenen Bodenrichtwertzonen als Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsbeträge wurde in den Jahren 2012 für Leinefelde und 2014 für Worbis durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld vorgenommen. Relevant für die Bewertung ist dabei auch das unmittelbare und das weitere Umfeld eines Grundstücks. Die Sanierung schlägt sich somit positiv auf die Wertermittlung nieder. 

Interessenbekundung AGB (pdf-Datei 15,6 KB)

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Kontakt

Stadt Leinefelde-Worbis
ANSCHRIFT
Bahnhofstraße 43 | 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 2000 | Fax: 03605 200199 | E-Mail: infoleinefelde-worbisde

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