Realisierte Sanierungsobjekte
Inzwischen wurden viele private als auch öffentliche Gebäude modernisiert und instandgesetzt - Straßen, Wege und Plätze wurden neu gestaltet. Durch die Realisierung dieser Sanierungsmaßnahmen hat sich das Ortsbild in beiden Städten bereits positiv verändert. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Beispiele vor.
Leinefelde
Worbis
Die Sanierung in den Stadtkernen ist bereits so weit vorangeschritten, dass zur Erreichung der Sanierungsziele, als Grundvoraussetzung der Schließung des Sanierungsgebietes, nur noch einige Ordnungsmaßnahmen erforderlich sind. Damit gilt die Sanierung in wesentlichen Teilen als abgeschlossen.
Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Eine aufgewertete Umgebung und modernisierte bzw. instandgesetzte Objekte erhöhen den Marktwert eines Grundstücks und tragen zur Steigerung der Attraktivität eines Gebietes bei. Durch die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln von Bund und Land und dem Einsatz von Eigenmitteln wurde die Wohn- und Lebensqualität in den Sanierungsgebieten "Altstadt Leinefelde" und "Altstadt Worbis" nachhaltig verbessert.
Mit dem Abschluss der Sanierung wird die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Grundstückseigentümer anteilig an den Kosten der Sanierung zu beteiligen (§154 BauGB). Im Gegenzug sind die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet von der Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen befreit.
Mit den Ausgleichsbeträgen wird die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ausgeglichen. Dabei wird der Bodenwert der Grundstücke zu Beginn und zum Ende der Sanierung untersucht. Die Ermittlung dieser Werterhöhung für die verschiedenen Bodenrichtwertzonen als Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsbeträge wurde in den Jahren 2012 für Leinefelde und 2014 für Worbis durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld vorgenommen. Relevant für die Bewertung ist dabei auch das unmittelbare und das weitere Umfeld eines Grundstücks. Die Sanierung schlägt sich somit positiv auf die Wertermittlung nieder.