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Stadtentwicklung


Die zukünftige Gesamtentwicklung einer Stadt bezeichnet man als Stadtentwicklung. Sie umfasst neben den baulich-räumlichen Entwicklungen auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Bereiche. Beobachtung und Beurteilung der Bedarfsentwicklung im kommunalen Bereich sowie die konzeptionelle Verarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern sind die Aufgaben der Stadtentwicklungsplanung. Sie zielen auf die langfristige Steuerung der Gesamtentwicklung einer Stadt.

Die Umsetzung erfolgt in der Stadtplanung zunächst mit dem Flächennutzungsplan, der das gesamte Stadtgebiet umfasst, gefolgt von den Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen B-Plänen und städtebaulichen Satzungen für die jeweiligen Teile des Stadtgebietes. Dabei ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Stadt unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und umweltschützender Anforderungen Aufgabe der Stadtplanung. Nachhaltigkeit bedeutet, dass bei allen Entscheidungen über Veränderungen die Stadt als Ganzes betrachtet werden muss.

Ein wesentlicher Bestandteil des Stadtentwicklungsprogramms sind die Stadtentwicklungskonzepte (STEK), welche auf der Grundlage der Thüringer Städtebauförderrichtlinie (ThStBauFR) erarbeitet wurden. Sie sind Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Es gibt verschiedene Programme, die vom STEK abhängen.

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