Landkreis sucht Wildschadensschätzer

Diese werden eingesetzt, wenn sich ein Geschädigter und der Schadensersatzpflichtige nicht über die Höhe eines Wildschadens einigen können. Ein typischer Fall aus der Praxis ist die Begutachtung von durch Schwarzwild verursachten Schäden in Maisschlägen. Wildschadensschätzer ermitteln die Schadenshöhe und wirken vermittelnd zwischen den Beteiligten – dem geschädigten Flächenbewirtschafter und dem Ersatzpflichtigen –, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die anfallenden Auslagen werden erstattet. Erfahrungen oder besondere Fachkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, jedoch von Vorteil.

Interessierte werden gebeten, sich bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Eichsfeld zu melden – telefonisch unter 03606/650-3210 oder per E-Mail an rechtsamt@kreis-eic.de.