Positive Entwicklung bei Betreuungsplätzen – aber Personal bleibt knapp

Er bildet einen zentralen Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung gemäß § 20 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) und sichert die verlässliche, zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Betreuung von Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Der Bedarfsplan dient als verbindliche Grundlage für die Verwaltung, um ausreichende Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sicherzustellen. Für jede Kommune im Landkreis werden die notwendigen Einrichtungen und Platzkapazitäten ausgewiesen, um den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung nach § 2 ThürKigaG zu erfüllen. Die jährliche Planung erfolgt in enger Abstimmung mit Verwaltungsgemeinschaften, (Land)gemeinden, Städten und Trägern.

Positive Bilanz: Ausreichende Plätze in allen Bereichen
Die aktuelle Planung basiert auf dem Stichtag 1. März 2025. Erstmals kann der Landkreis in allen Planungsregionen eine vollständige Bedarfsdeckung vermelden. Die Zahl der fehlenden Plätze sank von 197 (2023) über 128 (2024) auf null im Jahr 2025. Sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich stehen ausreichend Plätze zur Verfügung.
Dieser Erfolg ist Ergebnis vorausschauender Planung, kontinuierlicher Kapazitätserweiterungen und eines moderaten Rückgangs der Geburtenzahlen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird damit flächendeckend erfüllt.

Kindertagespflege bleibt fester Bestandteil
Auch die Kindertagespflege, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, bleibt ein wichtiger Pfeiler der Betreuung. Zum Stichtag standen 72 Plätze bei 16 Tagespflegepersonen zur Verfügung, von denen 61 belegt waren. Während die Gesamtzahl der betreuten Kinder im Vergleich zu 2023 um 65 auf 123 sank, stieg die Auslastung auf 85 %.

Herausforderungen: Fachkräftemangel und neue Rahmenbedingungen
Trotz der positiven Bilanz bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Die zum 1. Januar 2025 geänderten Personalschlüssel führen in einzelnen Einrichtungen bereits zu Aufnahmestopps oder reduzierten Öffnungszeiten. Künftig wird daher nicht nur die Zahl der Plätze, sondern auch deren tatsächliche Nutzbarkeit verstärkt im Mittelpunkt stehen.

Transparenz und Beteiligung
Der Bedarfsplan entstand unter frühzeitiger Einbindung aller relevanten Akteure – von Kommunen, Trägern und Einrichtungen bis hin zu Elternvertretungen. Rückmeldungen und Änderungswünsche wurden in den finalen Plan eingearbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 3. Juni 2025 auf der Internetseite des Landkreises:
www.kreis-eic.de/buergerservice/familie-jugend-schule-und-sport/jugendamt/kindergarten-und-kindertagespflege

Zukunft im Blick
Für die kommenden Jahre wird mit einer stabilen Versorgungslage gerechnet. Gleichzeitig rücken qualitative Aspekte stärker in den Fokus: Sinkende Kinderzahlen erfordern konzeptionelle Anpassungen und eine Weiterentwicklung pädagogischer Angebote. Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften – auch im Wettbewerb mit benachbarten Bundesländern – bleibt dabei eine der wichtigsten Aufgaben, um die hohe Qualität der Kindertagesbetreuung im Landkreis Eichsfeld langfristig zu sichern.