Wasser knapp: Landkreis verbietet illegale Entnahmen und verschärft Kontrollen

Aufgrund ausbleibender Niederschläge ist die Lage angespannt. "Im Rahmen des Gemeingebrauchs nach § 25 Thüringer Wassergesetz ist ausschließlich das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Jede andere Entnahme – insbesondere unter Einsatz von Pumpen – bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden", heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Landratsamtes, welches hierzu verstärkte Kontrollen ankündigt.

Zum Schutz der Gewässerlebensräume und ihrer ökologischen Funktionen seien erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen habe so zu erfolgen, dass keine Schäden an Gewässern entstehen. Sollte die Trockenwetterlage anhalten und sich die Situation weiter verschärfen, beabsichtigt das Landratsamt den Erlass einer Allgemeinverfügung – bis hin zu einem zeitweiligen Verbot des Gemeingebrauchs an Flüssen und Bächen.