Geflügelpest: Stallpflicht bleibt bestehen

Eine aktuelle Risikoanalyse für die zurückliegenden Novembertage zeige, dass eine Lockerung der Maßnahmen derzeit nicht zu verantworten sei. Die Einschätzung der Fachbehörden basiert auf mehreren Faktoren: Nach wie vor ziehen Kraniche durch die Region, zudem halten sich an den Stauseen vermehrt andere empfängliche Wildvögel wie Kormorane oder Nilgänse auf. Gleichzeitig wurden in mehreren Nachbarlandkreisen Nachweise der Geflügelpest bestätigt. Damit bleibt das Risiko einer Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche weiterhin hoch.

Die möglichen Belastungen einer längeren Stallhaltung für die Tiere sind den Behörden bewusst. Dennoch stehe der Schutz der Geflügelbestände klar im Vordergrund. Geflügelhalter werden weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, wildvogelsichere Ausläufe zu nutzen oder einzurichten. Als solche gelten Ausläufe mit einer vollständig geschlossenen Abdeckung nach oben, etwa durch feste Planen. An den Seiten können Netze mit einer maximalen Maschenweite von 25 Millimetern verwendet werden.

Da es sich beim Erreger um ein hoch mutationsfreudiges Influenzavirus handele, sei auch künftig – insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten – mit wiederkehrenden Gefährdungslagen zu rechnen. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten daher frühzeitig Vorsorge treffen, um Aufstallungszeiten künftig sowohl sicher als auch tierschutzkonform überbrücken zu können. Das Veterinäramt führt zudem auch an Wochenenden anlassbezogene Kontrollen durch. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht sind empfindliche Bußgelder zu erwarten.