Landkreis hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Grundlage dieser Entscheidung ist die aktuelle Risikobewertung im Zusammenhang mit der Geflügelpestlage im Kreisgebiet sowie in den angrenzenden Landkreisen. Seit dem 4. November wurde im Rahmen des laufenden Monitorings kein erkranktes Tier mehr im Eichsfeld festgestellt. Auch in den benachbarten Regionen ist das Seuchengeschehen seit rund zwei Wochen zum Erliegen gekommen.  

Die Behörden verweisen darauf, dass eine längere Stallhaltung insbesondere für Freilaufgeflügel eine erhebliche Belastung darstellt. In der aktuellen Abwägung zwischen Seuchenschutz und Tierschutz überwiegt nun der Tierschutzaspekt. Daher kann die Stallpflicht aus Sicht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes aufgehoben werden. 

Der Landkreis bleibt dennoch wachsam: Das Monitoring wird fortgesetzt, da Influenzaviren weiterhin als stark mutationsfreudig gelten und saisonal erneut erhöhte Risiken auftreten können. Geflügelhalter werden daher gebeten, bewährte Biosicherheitsmaßnahmen beizubehalten und ihre Bestände aufmerksam zu beobachten.