"Aus der Nutzung dieser unselektiven Fallen kann sich ein erheblicher Konflikt mit dem Schutz und den Bemühungen zur Stärkung der lokalen Insektenpopulation ergeben. Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass somit eine Verwendung solcher Fallen gemäß Bundes-Naturschutzgesetz und Bundes-Artenschutz-Verordnung verboten ist. Auf ihren Einsatz sollte ab sofort verzichtet werden", heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Landkreises Eichsfeld.