Neue Meldepflicht: Stromanbieter künftig 14 Tage vor Auszug informieren

Bislang konnten Kundinnen und Kunden ihren Versorger noch bis zu sechs Wochen nach dem Umzug informieren – diese Möglichkeit entfällt nun. Versäumte Meldungen führen dazu, dass der Zähleranschluss weiterhin auf die bisherige Vertragspartei registriert bleibt, sodass der Stromverbrauch der Nachmieterinnen und Nachmieter über das bestehende Kundenkonto abgerechnet würde.

Konsequenzen der neuen Regelung

Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen; entscheidend ist jedoch die fristgerechte Mitteilung des Umzugs. Spätestens 14 Tage vor dem Auszugstermin sollten die relevanten Daten beim aktuellen Energielieferanten eingehen, um eine fehlerfreie Abrechnung sicherzustellen.

Erforderliche Angaben für die Ummeldung bei der Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH

  • Vor- und Nachname
  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • bisherige und künftige Anschrift
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer bzw. Marktlokation und jeweilige Zählerstände mit Ablesedatum (Übergabeprotokoll kann nachgereicht werden)

Übermittlungswege

Serviceangebot

Bei einem Wohnungswechsel bietet die Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH an, den Stromvertrag unkompliziert auf die neue Adresse zu übertragen. Weitere Informationen stehen auf der Unternehmenswebsite bereit.

Alle Infos auch als pdf-Dokument