Wie aus den landesweiten Medienberichten hervorgeht, hat das Virus insbesondere am Stausee Kelbra zu einem massiven Kranichsterben geführt. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und den Eintrag in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, sind nun sowohl Geflügelhalter als auch Naturfreunde gefordert.
Kein aktueller Nachweis im Eichsfeld – aber erhöhte Aufmerksamkeit geboten
An den typischen Wildvogelaufenthaltsorten im Landkreis – insbesondere an den Stauseen bei Birkungen und Teistungen – wurde am Wochenende ein leicht erhöhtes Zugvogelaufkommen festgestellt. Krankes oder verendetes Geflügel wurde bisher jedoch nicht beobachtet. Da sich vor allem Wassergeflügel, wie Wildenten, regional zwischen verschiedenen Gewässern bewegt, bittet das Veterinäramt alle Personen, die sich regelmäßig in der Natur aufhalten – darunter Jäger, Ornithologen, Angler, Landwirte und Spaziergänger – um erhöhte Aufmerksamkeit und die Meldung von Totfunden. Zugleich wird zu Besonnenheit aufgerufen: Nicht jeder verendete Singvogel ist verdächtig – tote Amseln, Meisen oder durch Vogelschlag verunglückte Tiere müssen nicht eingesendet werden.
Geflügelhalter sollen Kontakt zu Wildvögeln vermeiden
Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgerufen, den möglichen Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln – insbesondere zu Wildenten – kritisch zu prüfen und konsequent zu unterbinden. Dazu gehören erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen wie:
- getrennte oder saubere Stallschuhe,
- gründliche Händehygiene,
- kein Zutritt Unbefugter zu den Stallungen.
Besondere Vorsicht bei Rassegeflügelausstellungen
Mit Beginn der Saison lokaler Rassegeflügelausstellungen treffen derzeit Tiere aus verschiedenen Beständen aufeinander. Sollte darunter infiziertes Geflügel sein, besteht ein erhöhtes Risiko der gegenseitigen Ansteckung. Daher gilt:
- Tiere, die ausgestellt werden sollen, müssen zuvor wildvogelsicher aufgestallt sein.
- Die Teilnahme an Ausstellungen ist nur möglich, wenn im eigenen Bestand zuletzt keine auffälligen Verluste aufgetreten sind.
Bereits am Freitag fand hierzu ein fachlicher Austausch mit den Kreisvorsitzenden der Geflügelzuchtvereine statt. Das Veterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang an die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen sowie an die Anzeigepflicht bei plötzlichen Verlusten im Bestand.
Fazit
Mit besonnener Aufmerksamkeit und strikter Einhaltung der Hygieneregeln lässt sich das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest deutlich reduzieren. Ziel ist es, den Eintrag in heimische Bestände zu verhindern – und so die Tiergesundheit im Eichsfeld nachhaltig zu schützen.
