Neue Liste: Wer für Hausschlachtungen im Eichsfeld zuständig ist

Ziel ist eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Durchführung von Hausschlachtungen.

Zuständigkeiten und Kontakte (Stadt Leinefelde-Worbis)

Für folgende Ortsteile gelten die ausgewiesenen Hausschlachtebezirke 2025/2026: Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Hundeshagen, Kallmerode, Leinefelde (Stadtgebiet), Worbis mit Wintzingerode, Kirchohmfeld und Kaltohmfeld. Zuständig sind u. a. TA U. Genzel (Tel. 0171/772 82 33) und Thomas Glazer (Tel. 0172/841 59 07). Zusätzlich ist die Tierarztpraxis Leinefelde unter 03605/50 21 50 erreichbar.

Hintergrund

Hausschlachtungen unterliegen strengen lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Vorgaben. Die Benennung fester Bezirke und Ansprechpersonen gewährleistet planbare Kontrollen, kurze Wege und eine fachkundige Begleitung der Schlachtvorgänge im Sinne der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes. Die aktuell gültigen Bezirke und Kontakte wurden vom Landkreis am 15.09.2025 veröffentlicht.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

  • Anfragen und Terminabstimmungen erfolgen direkt über die genannten tierärztlichen Kontakte.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Tierschutz-, Fleischhygiene- und Abfallrecht) sind einzuhalten; Kontrollen erfolgen stichprobenhaft oder anlassbezogen.
  • Für Transport, Betäubung, Entblutung und Entsorgung gelten fachliche Mindestanforderungen; im Zweifel fachlichen Rat einholen.

Kontakt

  • Zuständige Tierärztinnen/Tierärzte (Auszug): TA U. Genzel: 0171/772 82 33 | Thomas Glazer: 0172/841 59 07
  • Tierarztpraxis Leinefelde: 03605 / 50 21 50