Seit dem 1. Januar 2025 gilt die EU-weite, an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtete Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Damit wird die europäische Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt und sichergestellt, dass Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.
Der Landkreis Eichsfeld als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist dafür verantwortlich, dass Textilien in seinem Kreisgebiet getrennt gesammelt werden können. Das im Landkreis vorhandene flächendeckende Sammelnetz setzt sich derzeit noch aus gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern zusammen. In den Städten und Gemeinden des Landkreises standen bis zuletzt an über 250 Standplätzen entsprechende Container hierfür zur Verfügung.
Der Markt für gebrauchte Alttextilien steckt jedoch derzeit aufgrund steigender „Fast Fashion“, weggebrochener Absatzmärkte und einer drastischen Verschlechterung der Sammelware in einer tiefen Krise. Es war zu erwarten, dass aufgrund der neuen EU-Richtlinie zur kommunalen Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen und der damit verbundenen Verantwortung der Betreiber für den hohen Anteil an Fremdstoffen, sich einzelne Unternehmen nach und nach gezwungen sehen, ihre Dienstleistung einzustellen und die mit den Kommunen geschlossenen Aufstellerverträge zu kündigen. Inzwischen haben sich auch in unserem Landkreis die ersten Unternehmen vom Markt zurückgezogen und eine nicht unerhebliche Anzahl an Containern eingezogen.
Um dem bundesweit bestehenden Problem der Alttextilsammlung zu begegnen, steht der Landkreis im Austausch mit der EW Entsorgung GmbH und dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, um gemeinsam eine gebührenverträgliche Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen der EU-Richtlinie als auch den Bedürfnissen unserer Gemeinden und Bürger gerecht wird.
Um die noch bestehenden Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden, bittet der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger, stark zerschlissene, verschmutzte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen, so dass die tatsächlich getrennt gesammelten intakten Textilien effektiv aufbereitet und anschließend wiederverwendet werden können. Werden in den Sammelcontainern hingegen stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien abgegeben, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass die gesamte Sammelware unbrauchbar wird. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Wiederverwendung von Textilien zu erhöhen und damit die Nachhaltigkeit zu stärken.
Brauchbare Alttextilien sollten, wenn möglich, direkt weitergegeben werden, z. B. auf Kleiderbörsen, diversen digitalen Plattformen, bei Kleiderkammern oder in Sozialkaufhäusern.
Sollte ein Altkleidercontainer bereits voll sein, dürfen Altkleider nicht neben dem Container platziert werden, da bis zur Abholung die Qualität insbesondere durch Feuchtigkeit erheblich leidet und deshalb oftmals eine Entsorgung als Abfall notwendig wird. Diese Kosten belasten das Sammelsystem und damit den Gebührenzahler unnötig.
