Landkreis hebt Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest auf

Der Landkreis Eichsfeld hebt die bislang geltenden Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf. Grundlage ist der Abschluss der behördlichen Maßnahmen in der benachbarten Überwachungszone des Landkreis Göttingen, die auch den Ortsteil Böseckendorf der Gemeinde Teistungen betraf.

Die Schutzmaßnahmen waren mit Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2026 in Kraft gesetzt worden. Nach Aufhebung der entsprechenden Verfügung im Landkreis Göttingen können nun auch im betroffenen Teilbereich des Eichsfeldes die Einschränkungen entfallen.

Für Geflügelhalter bedeutet dies, dass die bislang vorgeschriebenen Aufstallungs- und Absonderungspflichten sowie weitere Maßnahmen der Allgemeinverfügung nicht mehr gelten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Aufhebung unter Beachtung der geltenden Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts erfolgt.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld veröffentlicht und auf der Internetseite des Landkreises einsehbar. Für fachliche Rückfragen steht das Veterinäramt per E-Mail (veterinaeramt@kreis-eic.de) zur Verfügung.