Geflügelpest: Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung

Anlass ist ein bestätigter Ausbruch in der Gemeinde Rollshausen im Ortsteil Germershausen. Die daraus resultierende Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht anteilig in den Landkreis Eichsfeld hinein. Betroffen ist ausschließlich der Ortsteil Böseckendorf der Gemeinde Teistungen.

Verbindliche Schutzmaßnahmen in der Überwachungszone

Für den betroffenen Bereich gelten ab sofort umfassende tierseuchenrechtliche Vorgaben. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind von Wildvögeln abzusondern und in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ sind ausschließlich wildvogelsichere Schutzvorrichtungen zulässig.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, deren Tierhaltung noch nicht gemeldet ist, sind verpflichtet, diese unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Zudem gelten strenge Verbringungsverbote für Geflügel, Eier, Fleisch sowie bestimmte tierische Erzeugnisse in und aus den Beständen.

Ergänzend sind erhöhte Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Dazu zählen unter anderem die Desinfektion von Fahrzeugen, Gerätschaften und Stallzugängen. Geflügelausstellungen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen sind untersagt. Geflügelbestände sind täglich sorgfältig zu kontrollieren. Auffälligkeiten wie erhöhte Todesraten oder Leistungseinbrüche sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Ziel der Maßnahmen

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hausgeflügelbestände massiv gefährdet. Wildlebende Wasservögel gelten als natürliches Reservoir des Virus. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern und die Tiergesundheit nachhaltig zu schützen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Sie ist sofort vollziehbar. Der genaue Verlauf der Überwachungszone sowie weitere Details sind auf der Internetseite und im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld einsehbar.