Eichsfeld. Aus aktuellem Anlass warnt das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld eindringlich vor Personen, die sich unberechtigt als Mitarbeitende des Jugendamtes ausgeben. Nach vorliegenden Hinweisen versuchen diese Personen, unter einem falschen Vorwand Zutritt zu Wohnungen zu erlangen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, besonders aufmerksam zu sein und die folgenden Hinweise zu beachten.
Dienstausweise sorgfältig prüfen
Alle Mitarbeitenden des Jugendamtes verfügen über einen gültigen Dienstausweis. Bei angekündigten oder unangekündigten Hausbesuchen sollte dieser konsequent vorgezeigt werden. Zusätzlich ist ein Abgleich mit einem Personalausweis möglich, um Namen und Identität zu überprüfen.
Inobhutnahmen nur gemeinsam
Inobhutnahmen von Kindern oder Jugendlichen werden grundsätzlich ausschließlich durch zwei Mitarbeitende des Jugendamtes durchgeführt. Einzelpersonen handeln nicht im Auftrag des Amtes.
Im Zweifel telefonisch nachfragen
Bestehen Unsicherheiten, ob es sich tatsächlich um Mitarbeitende des Jugendamtes handelt, wird empfohlen, vor dem Einlass telefonisch Rücksprache zu halten. Das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld ist unter der Telefonnummer 03606/6505101 erreichbar und kann Auskunft darüber geben, ob aktuell ein Hausbesuch vorgesehen ist.
Kinder altersgerecht sensibilisieren
Eltern und Betreuungspersonen werden gebeten, Kinder altersangemessen für das Thema zu sensibilisieren, ohne Ängste zu schüren. Wichtig ist eine ruhige und wiederholte Aufklärung über angemessene Verhaltensweisen in ungewöhnlichen Situationen.
Dabei sollte Kindern regelmäßig vermittelt werden:
- Sich nicht von fremden Personen in Gespräche verwickeln oder ausfragen zu lassen.
- Höflich und kurz zu antworten und sich anschließend zu entfernen. Bei Fragen etwa nach dem Weg an andere Erwachsene zu verweisen.
- Bei einem unguten Gefühl laut zu werden, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.
- Zu wissen, dass die Polizei hilft und im Notfall die 110 angerufen werden kann, mit Angabe des eigenen Namens und des Aufenthaltsortes.
- Den Umgang mit einem Mobiltelefon zu kennen, etwa das Auslösen eines stillen Alarms.
- Auf bekannten Wegen sichere Anlaufstellen zu kennen, zum Beispiel Geschäfte.
- In Angstsituationen gezielt Gruppen von Passantinnen und Passanten anzusprechen und um Hilfe zu bitten.
Sollte eine derartige oder ähnliche Situation beobachtet werden, wird dringend darum gebeten, dies umgehend der Polizei zu melden.
