Landkreis setzt auf digitale Verwaltungsverfahren

Nur dann, wenn eine gesetzliche Regelung dies ausdrücklich verlangt, werden Dokumente weiterhin eigenhändig unterzeichnet oder gesiegelt.

Mit dieser Verfahrensweise folgt der Landkreis einer inzwischen etablierten und bewährten Praxis, die auch von zahlreichen Unternehmen sowie anderen Behörden angewendet wird. An der rechtlichen Wirksamkeit der ausgestellten Dokumente ändert sich dadurch nichts. Sämtliche Schreiben des Landkreises behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach sind Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen und grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden. Maßgeblich ist, dass die erlassende Behörde eindeutig erkennbar ist.

Mit dem Verzicht auf Unterschrift und Dienstsiegel, soweit diese rechtlich nicht vorgeschrieben sind, unterstützt der Landkreis Eichsfeld eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, Formerfordernisse für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine auf das rechtlich notwendige Maß zu beschränken.

Dadurch sollen insbesondere Antragsverfahren vereinfacht, unnötige Hürden abgebaut und Verwaltungsprozesse insgesamt beschleunigt werden. Der Landkreis Eichsfeld versteht die Digitalisierung dabei als wichtigen Beitrag, um Verwaltungsleistungen zeitgemäß, rechtssicher und serviceorientiert zu gestalten.