Die Sperrung tritt am 2. Februar 2026 in Kraft und dauert voraussichtlich bis zum 13. März 2026. Betroffen ist der Straßenabschnitt bis zur Wallfahrtskapelle Etzelsbach. Grund für die Maßnahme sind notwendige Baumfällarbeiten, die durch das Thüringer Forstamt durchgeführt werden. Die Wallfahrtskapelle Etzelsbach bleibt während der gesamten Dauer der Maßnahme erreichbar. Die Zufahrt ist weiterhin über Steinbach möglich. Das Ordnungsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrung sowie um Verständnis für die damit verbundenen Einschränkungen.
