Vermietung der Obereichsfeldhalle Leinefelde
Die Obereichsfeldhalle wird vom Fachamt Öffentlichkeitsarbeit/Tourismus/Kultur an interessierte Veranstalter vermietet. Dazu wird mit dem Mieter ein veranstaltungsbezogener Nutzungsvertrag geschlossen. Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die Obereichsfeldhalle regelt, von wem, wo und wie die Obereichsfeldhalle genutzt werden darf und welche Entgelte dafür anfallen. Unter "Technischen Spezifikationen" finden Veranstalter alle für sie relevanten Informationen über die Obereichsfeldhalle.
Ihr Ansprechpartner für die Anmietung der Obereichsfeldhalle für Ihre Veranstaltung ist:
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