Hier wurden bisher rund 8000 Grundsteuerbescheide pro Jahr erstellt. Die alte Berechnungsweise durfte aber nur noch bis 31.12.2024 angewendet werden. Ab 1. Januar 2025 greift die Grundsteuerreform und es gelten neue Messbeträge, die zuvor von den Finanzämtern festgelegt wurden.
In vielen Fällen müssen die Stammdaten der Steuerpflichtigen neu erfasst werden. Bislang wurde die Grundsteuer bei den land- und forstwirtschaftlichen Flächen vom Pächter entrichtet (Nutzerbesteuerung), künftig ist der Grundstückseigentümer zahlungspflichtig. Schwierigkeiten bereitet insbesondere der Datentransfer zwischen dem Finanzamt und der Stadtverwaltung. In vielen Fällen müssen die Daten manuell korrigiert und eingepflegt werden, weil ein automatischer Datenabgleich in meisten Fällen nicht erfolgen kann. Die Stadtverwaltung hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich um das Einpflegen der enormen Datenmenge kümmert.
„Dennoch wird es nicht möglich sein, alle Grundsteuer-bescheide pünktlich zu versenden, um den ersten Zahlungstermin, 15. Februar 2025, einhalten zu können“, informiert Fachbereichsleiter Tobias Otto.
Die Stadtverwaltung hat daher entschieden, dass die Februar-Grundsteuerzahlung erst zusammen mit der Mai-Grundsteuerzahlung per Lastschrift eingezogen wird. Das bestehende SEPA-Mandat behält auch weiterhin seine Gültigkeit. Sollten Sie bei Ihrer Hausbank einen Dauerauftrag hinterlegt haben, empfehlen wir, diesen zur Fälligkeit 15. Februar zu löschen, da der bislang vereinbarte Zahlungsbetrag (siehe Dauerauftrag) nicht mehr zugeordnet werden kann. Bürger, die per Überweisung die Grundsteuer begleichen, beachten bitte unbedingt die geänderten Grundsteuerbeträge bzw. die abgedruckten Fälligkeitstermine. Beides entnehmen Sie bitte den neu zugesandten Grundsteuerbescheiden 2025. Dazu wird im ersten Quartal 2025 eigens eine Hebesatz-Satzung erlassen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Grundsteuerreform den kommunalen Haushalten in der Umsetzungsphase nicht mehr Geld in die Kassen spülen soll als vor der Gesetzesänderung, sprich aufkommensneutral sein soll. Bislang hat die Stadt Leinefelde-Worbis im Bereich der Grundsteuer B jährlich rund 2,2 Millionen Euro eingenommen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird es eher so sein, dass der Stadt Leinefelde-Worbis Grundsteuer-Einnahmen fehlen werden. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt unter Beibehaltung des alten Hebesatzes nur rund 90 Prozent der Steuereinnahmen bei der Grundsteuer B erzielen wird.
Trotzdem müssen insbesondere Eigenheimbesitzer zum Teil mit spürbaren Steuererhöhungen rechnen. Dies liegt am erhöhten Messbetrag, der vom Finanzamt für ihre Grundstücke festgestellt wurde. Eigentümer von Gewerbegrundstücken wiederum werden teils stark entlastet.
Damit die Stadt das Grundsteueraufkommen - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - gleichhalten und im Haushalt mit denselben Einnahmen wie in den Vorjahren rechnen kann, müsste sie den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöhen, was eine weitere Belastung insbesondere von privaten Eigenheimgrundstückseigentümern bedeuten würde. „Die Entscheidung darüber obliegt dem Stadtrat“, stellt Tobias Otto klar. Der Hebesatz gelte für alle Grundstücksarten gleichermaßen, könne also nicht für Gewerbetreibende und Eigenheimbesitzer unterschiedlich verändert werden.
Bei der Grundsteuer A stehe man noch am Anfang des Prozesses. Hier stünden die Übermittlungen vom Finanzamt und die Verarbeitung in der Stadtverwaltung größtenteils noch aus, informiert Tobias Otto.