Tombola geplant? Das ist im Eichsfeld jetzt zu beachten

"Alle Lotterien und Tombolas, bei denen gegen einen festen Einsatz Lose verkauft werden und deren Gewinnvergabe vom Zufall abhängt, sind anzeigepflichtig. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen, Einrichtungen, Elterninitiativen und ähnlichen Organisationen, bei denen Geld- oder Sachgewinne ausgelobt werden", erklärt Landkreis-Mitarbeiterin Ulrike Wiesler.

Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor Durchführung beim Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landkreises Eichsfeld eingereicht werden. Für weiterführende Informationen steht das Amt unter der Telefonnummer 03606/650 3227 zur Verfügung.