Leinefelde-Worbis. Das Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis erinnert an den nächsten Fälligkeitstermin für die Grundsteuer. Regulärer Steuertermin ist der 15. August 2026. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, können die fälligen Beträge bis Montag, 17. August 2026, fristgerecht gezahlt werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird der festgesetzte Betrag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, die Überweisung rechtzeitig zu veranlassen.
Zahlungen sind unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf folgende Konten der Stadt Leinefelde-Worbis möglich:
Kreissparkasse Eichsfeld
IBAN: DE75 8205 7070 0100 0205 00
BIC: HELADEF1EIC
VR-Bank Mitte eG
IBAN: DE02 5226 0385 0007 1929 75
BIC: GENODEF1ESW
Maßgeblich sind die Fälligkeitsbeträge, die im zuletzt zugestellten Steuerbescheid für das aktuelle Steuerjahr festgesetzt wurden. Gesonderte Zahlungsaufforderungen zu den einzelnen Fälligkeitsterminen werden von der Stadtverwaltung nicht versandt. Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge erhoben.
