Info-Veranstaltung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wer regelt persönliche, finanzielle oder gesundheitliche Angelegenheiten, wenn dies plötzlich nicht mehr selbst möglich ist? Und wie kann sichergestellt werden, dass die eigenen Wünsche auch dann berücksichtigt werden?

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr eigenständig regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung lässt sich frühzeitig festlegen, wer in einer solchen Situation handeln darf und welche persönlichen Vorstellungen dabei beachtet werden sollen. Eine Patientenverfügung ermöglicht es zudem, Wünsche zur medizinischen Behandlung schriftlich festzuhalten.

Über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge informiert der Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen am Donnerstag, 30. Juli 2026, um 14 Uhr im Stadtteilbüro Leinefelde. Die Fachleute erläutern die einzelnen Vorsorgeinstrumente und beantworten Fragen der Teilnehmenden.

Die kostenfreie Veranstaltung findet im Rahmen des Nachbarschaftscafés im Stadtteilbüro Leinefelde, Bachstraße 2, statt. Der Zugang erfolgt über den Seiteneingang. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.