Eichsfeld. Die anhaltende Trockenheit und der weiterhin fehlende Niederschlag führen in zahlreichen Gewässern des Landkreises Eichsfeld bereits zu akutem Wassermangel. Bei Kontrollen durch die Untere Wasserbehörde wurden zudem zahlreiche ungenehmigte Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und stehenden Gewässern festgestellt.
Das Eichsfelder Landratsamt weist deshalb erneut darauf hin, dass im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nach Paragraf 25 des Thüringer Wassergesetzes lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt ist. Wasserentnahmen mit Pumpen oder anderen technischen Vorrichtungen bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Ungenehmigte Entnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Auch das grundsätzlich zulässige Schöpfen mit Handgefäßen darf nur in einem Umfang erfolgen, der das jeweilige Gewässer nicht schädigt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Gewässer und ihrer Lebensräume müssen vermieden werden. Insbesondere Tiere und Pflanzen sind vor den Folgen einer zusätzlichen Verringerung des Wasserstandes zu schützen.
"Gewässer besitzen eine hohe ökologische Bedeutung und sind wichtige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind daher unzulässig", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter.
Sollte die Trockenheit weiter anhalten und sich die Situation an den Gewässern verschärfen, prüft das Landratsamt den Erlass einer Allgemeinverfügung. Diese könnte den Gemeingebrauch an Flüssen und Bächen weiter einschränken oder vollständig untersagen.
