Beitragssätze im Überblick
Die Beitragssätze für 2025 wurden wie folgt festgelegt:
- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel: 4,90 Euro je Tier
- Rinder:
- Bis 24 Monate: 6,00 Euro je Tier
- Über 24 Monate: 6,50 Euro je Tier
- Schafe und Ziegen:
- Je nach Alter gestaffelt, zwischen 0,10 Euro und 2,30 Euro je Tier
- Schweine:
- Zuchtsauen: Bis zu 2,25 Euro je Tier
- Ferkel: Bis zu 0,90 Euro je Tier
- Sonstige Schweine: Bis zu 1,35 Euro je Tier
- Geflügel: Je nach Art zwischen 0,03 Euro und 0,20 Euro je Tier
- Bienenvölker: 1,00 Euro je Volk
- Der Mindestbeitrag beträgt 18,00 Euro pro Tierhalter.
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden 2025 keine Beiträge erhoben.
Förderungen und Ermäßigungen
Tierhalter, die an Programmen zur Verbesserung der Tiergesundheit teilnehmen, können Ermäßigungen erhalten, beispielsweise für die Bekämpfung von Paratuberkulose bei Rindern oder den Schutz vor Schweineseuchen.
Meldepflichten und Fristen
Alle Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tierbestände zum Stichtag 3. Januar 2025 zu melden. Nachmeldungen bei Änderungen der Bestände sind ebenfalls erforderlich. Nicht gemeldete Tiere können zu Nachforderungen führen und den Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse beeinträchtigen.
Die vollständige Beitragssatzung ist auf der Website der Thüringer Tierseuchenkasse einsehbar.
Kontakt
Für Rückfragen steht die Thüringer Tierseuchenkasse unter www.thtsk.de oder Telefon 03641 8855-0 zur Verfügung.
Hinweis
Tierhalter sollten die Fristen und Vorgaben beachten, um von möglichen Ermäßigungen zu profitieren und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.